14.11.2007

Errichtung und Erweiterung eines Geheges

Anzeige von Errichtung / Erweiterung und Betrieb eines Geheges
Antrag auf Genehmigung der Errichtung, Erweiterung und Betrieb

Seit dem Inkrafttreten der Neuen Gehegewildrichtlinien sind für geplante Wildgehege ausschließlich Gehege mit einer Fläche ab 10ha genehmi-gungspflichtig. Gehege mit einer solchen Fläche fallen unter das Bayerische Jagdgesetz. 
 
Bei kleineren Gehegen gilt damit ledig-
lich die Anzeigepflicht. Gehege unter 10ha Fläche fallen unter das Bayerische Naturschutzgesetz und das Tierschutz-
gesetz.

Das neue Anzeige- bzw. Antragsformu-
lar muss bei der zuständigen Kreisver-
waltungsbehörde eingereicht werden. Die nach früheren Vorschriften erteilte Genehmigungen gelten weiter, aller-
dings sind wesentliche Änderungen (Gehegeerweiterung, Wechsel der Tierart etc.) stets anzuzeigen.

© T.Tobaben/ pixelio.de

Im Fall der befristeten Genehmigung ist für Gehege ab einer Größe von 10 ha weiterhin rechtzeitig die Verlängerung zu beantragen. Unter 10 ha Gehegegröße ist nach Auslaufen einer befristeten Genehmigung der Weiterbetrieb bei der Kreisverwaltungsbehörde nur anzuzeigen.
 
Das Anzeige- bzw. Antragsformular  liegt den Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) vom Januar 2007 als Anlage 5 bei.
 
Richtlinien und Anlagen finden Sie zum Download im Mitgliederbereich > Vorschriften > Gehegerichtlinie.