Herdenschutz Wolf
Benedikt Spieler und Walter Albrecht vom Regionalverband Schwaben konnte am 16. Juli 2021 zu einer Informationsveranstaltung zum Herdenschutz Wolf knapp 20 Teilnehmer in Knottenried im Oberallgäu bei unserem Wildhalterkollegen Hans-Peter Weber begrüßen
In den an Österreich angrenzenden Landkreisen Oberallgäu und Lindau ist seit 2018 ein Wolf sesshaft. Deshalb wird in einem Großteil der betroffenen Landkreisgemeinden der Herdenschutz staatlich gefördert.
Herr Zettler, Fachberater für den Bezirk Schwaben, hat in seinem Vortrag den Wildhaltern die Möglichkeiten des Herdenschutzes und die Förderung sehr ausführlich erläutert. Grundsätzlich stellte der Fachberater in seinen Ausführungen fest, dass Hirschgehege für die Anbringung eines Herdenschutzes als „zäunbar“ gelten, nachdem bereits die Errichtung eines Gehegezaunes möglich war.
Praktische Umsetzung
Der Herdenschutz eines Geheges besteht aus einem Schutz gegen Überklettern und einen Schutz gegen Untergraben. Das Überklettern kann durch eine elektrifizierte Litze am oberen Ende des Gehegezauns verhindert werden. Dabei ist ein Weidezaungerät mit einer Spannung von mindestens 4000 Volt einzusetzen.
Als Untergrabschutz gibt es mehrere Möglichkeiten. Die niedrigsten Installationskosten weist ebenfalls eine Elektrofizierung maximal 20 cm über der Erdoberfläche und 20 cm Abstand zum Gehegezaun auf. Allerdings ist diese Litze von Bewuchs und Schnee freizuhalten, was mit einem erheblichen Betriebsaufwand verbunden ist. Alternativ kann ein Drahtgeflecht als Schürze außen am Gehegezaun über eine Breite von mindestens 60cm auf dem Erdreich ausgelegt und mit Heringen am Erdreich niederzuhalten werden. Diese Variante setzt ein Grundeigentum bzw. eine Nutzungsvereinbarung mit fremden Eigentümern außerhalb des Geheges voraus. Zudem grenzt das ausgelegte Zaungeflecht die Bewirtschaftung (Mähen und Begehen) dieses Streifens stark ein. Unter Umständen geht sogar eine Stolpergefahr aus. Als weiter Varianten ist das Eingraben oder das Einschlagen eines Untergrabschutzes im Erdreich möglich. Der Untergrabschutz ist bis mindestens 30 cm unter die Erdoberfläche vorzusehen. Nachdem das Eingraben eines Zaungeflechtes sehr hohe Kosten aufweist, favorisiert Herr Zettler das Einschlagen von Baustahlsteckbügeln. Diese U-förmigen Bügel sind als Standard mit Maßen von 10cm Breite und 60 cm Länge im Handel erhältlich. Bei einem maximalen Abstand von 10 cm ergeben sich 5 Bügel pro laufenden Meter. Das Einrammen wird mittels Minibagger empfohlen.
Neben der Absicherung des Gehegezauns sind auch die Toranlagen gegen Untergraben und Überspringen zu sichern. Auch hier ist als Untergrabschutz die Elektrifizierung oder die Befestigung der Oberfläche mittels Gitter oder Beton denkbar. Bei Furchen durch das Befahren der Tore muss ebenfalls ein Maximales Spaltmaß von 10 cm zwischen Tor und Erdreich beachtet werden. Einsprungmöglichkeiten des Geheges durch z. B. außen abgelegte Holzstapel sind zu vermeiden.
Umfang der Förderung: Aktuell können bei Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten das Material und die Erstinstallation (Fremdleistung durch Unternehmer) zu 100% gefördert werden. Es ist zu beachten, dass nur neues Material gefördert wird. In der Rechnung ausgewiesene Skontobeträge und Rabatte werden bei der Auszahlung der Förderung abgezogen. Laufende Betriebsaufwendungen werden ebenfalls nicht gefördert.
Antragverfahren: Bei der Beantragung der Herdenschutzmaßnahmen sind Anträge in zwei Schritten beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen. Der erste Antrag ist vor der Errichtung der Maßnahme mit den jeweiligen Angebotskosten einzureichen. Ab tausend Euro sind drei Angebote einzuholen und beizulegen. Nach der Freigabe der Förderung kann die Maßnahme umgesetzt und mittels eines zweiten Antrags die Fördersumme abgerufen werden. Ausbezahlt wird maximal die beantragte und mit Rechnungen nachgewiesene Kosten. Zeichnet es sich ab, dass die Ausführungskosten einen höheren Betrag als die beantragten Kosten aufweisen, wird während der Maßnahmenumsetzung eine Abstimmung mit dem Amt zwingend empfohlen.