Probeschießen mit Schalldämpfer

Probeschießen mit Schalldämpfer

Am 26. Mai 2018 lud der Bezirksverband Schwaben in die Schießanlage Biberbach zum Probeschießen mit Schalldämpfer ein.

Vor dem Probeschießen gab es erstmal etwas Theorie. Hierfür konnten wir einen äußerst fachkundigen Referenten, Herrn Büchsenmachermeister Jörgen Müller (www.jm-waffen.de) gewinnen. Nachdem Herr Müller selbst Jagdscheininhaber ist, kann er auch über die jagdliche Wirkungsweise der Waffen berichten. Herr Müller ging in seinem Vortrag auf die Entstehung und die Vermeidung des Knalls ein. Es wird grundsätzlich zwischen dem Mündungsknall und dem Überschallknall beim Kugelschuss unterschieden.

Schalldämpfer bauen den Mündungsknall ab, der durch den Austritt der Gase aus dem Lauf entsteht. Neben dem Mündungsknall wird auch der Rückschlag der Waffe durch einen Schalldämpfer um 30 bis 40% reduziert, da die Treibladung am Laufende in den Kammern des Schalldämpfer kontrolliert abgebaut wird. Des Weiteren wird ein Mündungsfeuer durch einen Schaldämpfer verhindert. Dies spielt allerdings bei Gehegen meist eine untergeordnete Rolle, da in Gehegen tagsüber geschossen wird und eine Blendungswirkung des Mündungsfeuers ohnehin bei Tageslicht nicht auftritt. Ein Schalldämpfer baut den Mündungsknall je nach Typ zwischen 20 und 40 dB ab. 20 dB bedeute eine Reduzierung auf etwa 10% des ursprünglichen Geräuschempfindens des Gehörs.

Die Schalldämpfer gibt es aus verschiedenen Materialien. Oftmals werden Aluminium-Schalldämpfer verwendet. Diese sind leichtgewichtig, können aber bei hoher Schusswiederholraten (max. 17 Schuss kurz hintereinander) bis zur Zerstörung überhitzen. Wer höhere Schusswiederholraten nutzen möchte z. B. im Schießkino, der sollte besser Stahl- oder Titan-Schalldämpfer verwenden. Die Stahlschalldämpfer weisen allerdings ein höheres Gewicht auf, sind aber durch die Kühlwirkung der Treibgase durch den Werkstoff Stahl sehr wirksam. Titan-Schalldämpfer vereinen das leichte Gewicht und die hohen Schusswiederholraten. Diese befinden sich allerdings im deutlich höheren Preisniveau.

In Bayern benötigt man für einen Schalldämpfer eine Erwerbserlaubnis. Diese wird allerdings in der Regel neben der Jagd auch im Gehege mittlerweile erteilt. Der Wildhalter stellt dazu bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt) einen Antrag und erhält daraufhin in die Waffenbesitzkarte einen Voreintrag. Daraufhin kann innerhalb eines Jahres der Schalldämpfer angeschafft werden. Nach Erwerb des Schalldämpfers muss dieser innerhalb 14 Tage in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Nicht alle Bundesländer gestatten bislang Schalldämpfer. In einigen Ländern Europas sind Schalldämpfer  sogar als Kriegswaffen eingestuft und somit verboten. Dies sollte beachtet werden, wenn die Waffe außerhalb Bayern genutzt werden soll.

Nach dem Vortrag ging´s dann direkt zur Schießbahn um praktische Erfahrungen zu sammeln. Nacheinander konnten die Teilnehmer die unterschiedlichen Waffen testen. Obwohl die Teilnehmer auf einen Gehörschutz verzichteten, konnten bei allen Waffen mit Schalldämpfern erträgliche Schallpegel festgestellt werden. Besonders leise wurden die Kleinkaliberwaffe und die Waffe mit Unterschallmunition empfunden. Auch der Rückschlag der Waffen war kaum noch spürbar.

Hr. Müller bewertete anschließend noch mitgebrachte Waffen der Wildhalter über die Möglichkeit der Umrüstung auf Schalldämpfer. Die Anbringung ist meist einfach möglich. Der Schalldämpfer wird am Laufende auf ein Gewinde aufgeschraubt. Dieses Gewinde lässt sich in der Regel nachrüsten. Die Waffe bleibt durch das Gewinde auch weiterhin ohne Schalldämpfer einsatzfähig. Meist muss  auf eine vorhandene offene Visierung (Kimme und Korn) beim Schalldämpferanbau verzichtet werden, da am Mündungsende das Gewinde angebracht wird und der Schalldämpfer das Sichtfeld der offenen Visierung verdecken würde.

Wir möchten nochmals Herrn Müller für den sehr interessanten Nachmittag danken.

Quelle: Walter Albrecht