Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erhältlich
Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht
Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat wichtige Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem einzuführen mit dem Ziel, hygienischen Gefahren abzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter.
Der Deutsche Bauernverband hat in Zusammenarbeit mit der Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ seine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter grundlegend überarbeitet, um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung zu tragen.
Anerkanntes System
Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen an der offiziellen Leitlinie zu orientieren.
Dazu wurde die Hygieneleitlinie für Direktvermarkter im Rahmen eines langwierigen Überprüfungsverfahrens durch die zuständigen staatlichen Stellen offiziell genehmigt. Abschließend erfolgte eine Notifizierung der Leitlinie seitens der EU entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene. Nach Abschluss des Verfahrens kann sie den Direktvermarktern jetzt helfen, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln.
Bestellung für Zeichennutzer kostenlos (nur in Bayern):
Die Leitlinie ist zum Preis von 29 € erhältlich. „Einkaufen auf dem Bauernhof“-Betriebe erhalten diese zum Vorzugspreis von 15 € – Zeichennutzer in Bayern erhalten den Ordner auf Wunsch gratis zugestellt. Der Ordner enthält neben der Leitlinie eine CD mit bearbeitbaren Dokumentationshilfen.
Hier finden Sie das Bestellformular zum Download (pdf, 31 KB).
Zeichennutzer werden
Falls Sie Zeichennutzer „Einkaufen auf dem Bauernhof“ werden wollen, erhalten Sie alle Informationen unter www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com.
EU-Lebensmittel-hygienerecht
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde Anfang Juli 2008 der Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts zur Stellungnahme versandt.
Es handelt sich um Regelungen, die in Abweichung der bisherigen EU-Regelungen traditionelle Methoden der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs berücksichtigen sollen, sowie Betrieben mit geringem Produktionsvolumen oder in schwieriger geografischer Lage Erleichterungen ermöglichen sollen.