14.03.2008
Gehegebuch des Landesverbandes wieder erhältlich
Das Gehegebuch steht wieder zum Kauf zur Verfügung und kann für den Betrag von 1,50 Euro (3,00 Euro für Nichtmitglieder) zzgl. Versandkosten bezogen werden. Gemäß Anlage 4, Nr. 2 der Gehegerichtlinien ist ein Gehegebuch zur Bestandsbuchführung erforderlich.

Darin heißt es unter anderem:
a) Bestandsregister nach Viehverkehrsverordnung:
Angabe der Gesamtzahl der Tiere jeweils zum 01.01. eines Jahres und Angabe von Zu- und Abgängen (incl. Geburten und Verendungen/Schlachtungen) jeweils mit Zahl der Tiere, Name und Anschrift des abgebenden bzw. aufnehmenden Betriebes
b) Aufzeichnungen nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:
Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung des Bestandes,
durchgeführte medizinische Behandlungen, sofern nicht im Bestandsbuch aufgeführt, Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen verendeten Tiere mit Angabe der Ursache
c) Aufzeichnungen über die Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel in einem Bestandsbuch gemäß dem Muster in der Anlage der VO über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.