Lebensmittelhygiene

Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erhältlich

Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln  umgeht, hat wichtige Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem einzuführen mit dem Ziel, hygienischen Gefahren abzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter.

Der Deutsche Bauernverband hat in Zusammenarbeit mit der Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ seine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter grundlegend überarbeitet, um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung zu tragen.

Anerkanntes System

Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen an der offiziellen Leitlinie zu orientieren.

Dazu wurde die Hygieneleitlinie für Direktvermarkter im Rahmen eines langwierigen Überprüfungsverfahrens durch die zuständigen staatlichen Stellen offiziell genehmigt. Abschließend erfolgte eine Notifizierung der Leitlinie seitens der EU entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene. Nach Abschluss des Verfahrens kann sie den Direktvermarktern jetzt helfen, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln.

Bestellung für Zeichennutzer kostenlos (nur in Bayern):

Die Leitlinie ist zum Preis von 29  € erhältlich. „Einkaufen auf dem Bauernhof“-Betriebe erhalten diese zum Vorzugspreis von 15 € – Zeichennutzer in Bayern erhalten den Ordner auf Wunsch gratis zugestellt. Der Ordner enthält neben der Leitlinie eine CD mit bearbeitbaren Dokumentationshilfen.

Hier finden Sie das Bestellformular zum Download (pdf, 31 KB).

Zeichennutzer werden

Falls Sie Zeichennutzer „Einkaufen auf dem Bauernhof“ werden wollen, erhalten Sie alle Informationen unter www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com.

EU-Lebensmittel-hygienerecht

 
„Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“

Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde Anfang Juli 2008 der Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts zur Stellungnahme versandt.

Es handelt sich um Regelungen, die in Abweichung der bisherigen EU-Regelungen traditionelle Methoden der Produktion, der Verarbeitung und  des Vertriebs berücksichtigen sollen, sowie Betrieben mit geringem Produktionsvolumen oder in schwieriger geografischer Lage Erleichterungen ermöglichen sollen.

 
Für die Gehegewildhalter sind die so wichtigen Fragen der Ausnahmen von den Farmwildschlachtungen, die Beschau in der Decke und die Sachkunde als „kundige Person“ betroffen.
 
Der Verband begrüßt die Erleichterungen. Es gilt aber noch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Erleichterungen  zu verbessern und über die gesetzgeberischen Hürden in Deuschland und Brüssel zu bringen. Der Landesverband schaltet sich in die Beratungen auf Landes- und Bundesebene ein.

Präsentation

Leider werden die lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Bezug auf frei lebendes Wild derzeit noch nicht in Form eines Merkblattes oder eines Leitfadens abgebildet.
 
Die Möglichkeiten für den Umgang mit Wild aus lebensmittelrechtlicher Sicht können Sie aber der Präsentation zur Schulung „Kundige Person“  entnehmen.
 
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abt. Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, stellt den Mitgliedern des Landesverbandes freundlicherweise diese Präsentationsunterlage zum EU-Lebensmittelrecht zur Verfügung .
 
 
Werden Sie Mitglied im Landesverband bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter – Informationen zum Verband und Beitrittsmöglichkeiten finden Sie hier.