18.03.2026

Antrag EU Ausnahmegenehmigung Sikawild

 
Die Europäische Union hat entschieden, Sikawild als invasive Art einzustufen und dessen Haltung, Zucht und Vermarktung in ganz Europa zu untersagen. Für landwirtschaftliche Gehegebetriebe hätte dies gravierende Folgen – bis hin zur verpflichtenden Tötung sämtlicher Bestände bis 2027.
Der Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter spricht sich daher eindeutig für den Fortbestand der registrierten und baulich gesicherten Sikawildhaltung aus. In geschlossenen, kontrollierten Gehegen stellt Sikawild keinerlei Risiko für Biodiversität, Ökosysteme oder heimische Wildarten dar. Gleichzeitig sichert seine Haltung regionale Wertschöpfung, Tierwohl, Arbeitsplätze und hochwertige Lebensmittel.
Wir fordern deshalb eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 1143/2014, um die bewährte, nicht-invasive und verantwortungsvolle Sikawildhaltung in Deutschland weiterhin zu ermöglichen.
Näheres entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Antrag.