25.09.2013
Satzung des Landesverbandes Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V.
In der Satzung des Landesverbandes Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e.V. ist die Grundordnung des Verbandes schriftlich niedergelegt.
Die Satzung wurde am 28. April 2013 in Wolnzach beschlossen.
Auszug aus der Satzung:
§ 1 Name, Sitz und Verbandsgebiet
Der Zusammenschluss führt den Namen „Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V.“ und hat seinen Sitz in München. Er besitzt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. Verbandsgebiet ist das Land Bayern.
§ 2 Zweck
Der Landesverband ist ein ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Berufsverband ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Sein Zweck ist, durch wirtschaftliche, beratungsmäßige und züchterische Förderung bei der landwirtschaftlichen Haltung von Wildtieren sowie durch Förderung der Verwertung der Erzeugnisse aus der Wildhaltung im Verbandsgebiet seinen Mitgliedern zu dienen und alle Interessen der landwirtschaftlichen Wildhaltung in Bayern zu vertreten.
Ein wesentlicher Zweck ist es auch, für eine artgerechte Haltung unter Einbeziehung erkannter Verhaltensmerkmale und tierschützerischer Zielsetzung bei der landwirtschaftlichen Haltung von Wildtieren insgesamt
einzutreten.
Bei der landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung handelt es sich insbesondere um die folgenden Wildarten: Damwild, Rotwild, Muffelwild, Sikawild und alle Schalenwildarten. Weitere Wildarten können auf Antrag durch Vorstandsbeschluss aufgenommen werden.
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Die vollständige Satzung zum Download:
Datum |
Beschreibung |
Datei |
Größe (KB) |
April 2013 |
Satzung des Landesverbandes Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e.V. |
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