16.07.2020

Schlachttieruntersuchung Farmwild – Neuerungen des EU-Rechts

Am 14. Dezember 2019 trat eine neue EU Gesetzgebung in Kraft. Die Gültigkeit der Schlachttieruntersuchung bei Farmwild und die Genusstauglichkeitskennzeichnung und der damit verbundenen Vermarktung wurde neu geregelt.

 
Nähere Informationen und ein Antragsformular finden Sie im Mitgliederbereich.