20.01.2016

Gehegewildhaltung in Bayern

In früheren Jahrhunderten war Wild den Fürstenhöfen, Herrscherhäusern und dem hohen Klerus vorbehalten. Das Wild kam ausschließlich aus der freien Wildbahn oder aus Wildgehegen, die speziell für die Fürstenhöfe, Herrscherhäuser und Klöster angelegt wurden. 
 
Fortschrittliche bayerische Landwirte begannen in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, in landwirtschaftlichen Gehegen Wild, vor allem Dam- und Rotwild, zu halten.
 
Dieses landwirtschaftliche Gehegewild wird artgerecht gehalten, veterinärmedizinisch betreut und unterliegt bei der Verarbeitung selbstverständlich der amtlichen Fleischbeschau.
Damwildrudel
© R. Kaute/ pixelio.de

Vermarktet werden ausschließlich junge Tiere, die maximal 12-18 Monate alt sind. Frische Ware erhalten Sie in der Zeit von Ende August bis Weih-
nachten. Tiere, die älter als 18 Monate sind, kommen in die Verarbeitung, wobei hier vorzügliche Wildwürste, Wildschinken und Wildpasteten hergestellt werden.
 
Die landwirtschaftliche Gehegewildhaltung leistet durch die extensive Grünlandnutzung einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Kultur-
landschaft. Die Fütterung erfolgt ausschließlich über die weitläufige Grünlandnutzung, lediglich im Winter wird im Einzelfall und in geringem Umfang heimisches Getreide oder Mineralfutter zugefüttert.