18.08.2008
Entwurf vorgelegt
"Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts"
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz wurde Anfang Juli 2008 der Entwurf einer Verordnung
zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen
Lebensmittelhygienerechts zur Stellungnahme versandt. |
© joujou / pixelio.de
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Es handelt sich um Regelungen, die in Abweichung der bisherigen EU-Regelungen traditionelle Methoden der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs berücksichtigen sollen, sowie Betrieben mit geringem Produktionsvolumen oder in schwieriger geografischer Lage Erleichterungen ermöglichen sollen.
Für die Gehegewildhalter sind die so wichtigen Fragen der Ausnahmen von den Farmwildschlachtungen, die Beschau in der Decke und die Sachkunde als "kundige Person" betroffen.
Der Verband begrüßt die Erleichterungen. Es gilt aber noch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Erleichterungen zu verbessern und über die gesetzgeberischen Hürden in Deuschland und Brüssel zu bringen. Der Landesverband schaltet sich in die Beratungen auf Landes- und Bundesebene ein.
Datum
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Inhalt |
Bezeichnung |
KB |
18.08.2008
| Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen
Lebensmittelhygienerechts
| Entwurf-Änderungen-
EU-Verordnung.pdf |
93 |
18.08.2008
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Vorblatt Anlage 1 |
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18.08.2008
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Begründung Anlage 2 |
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118 |
Wer zu dem Verordnungsentwurf Anmerkungen hat, möchte diese bitte bis Ende August über das
Kontaktformular mitteilen.