23.04.2019

Regionalversammlung in Schwaben

Am 11.04.2019 lud der Regionalverband Schwaben zur Regionalversammlung ins Klosterbräuhaus Ursberg ein.

Der Einladung von Benedikt Spieler und Walter Albrecht sind zur diesjährigen Versammlung des Regionalverbands Schwaben knapp 50 Wildhalterinnen und Wildhalter ins Klosterbräuhaus Ursberg gefolgt. Neben den Wildhaltern konnte Herr Spieler auch einige Vertreter aus Politik, Behörden und assoziierten Verbänden begrüßen.
 
Untermahlt wurde die Veranstaltung vom Autenrieder Jagdbläserchor, der für eine angemessene musikalische Umrahmung sorgte.
 
In einem kurzen Begrüßungsstatement erörterte der stellv. Bezirksvorsitzende Walter Albrecht Licht und Schatten der Wildhaltung. Die landwirtschaftliche Hirschzucht erfüllt durch seine ganzjährige Freilandhaltung die Wünsche der Verbraucher nach Naturnähe und Tierschutz vollumfassend. Ein Großteil der Wildhalter richtet sich aufgrund des Kulturlandschaftsprogramms sogar am ökologischen Landbau aus. Wildfleisch aus regionalen Gehegen erlangt bei den Verbrauchern deshalb große Beliebtheit. Allerdings nehmen die Auflagen und die Bürokratie bei der Wildhaltung stetig zu. Beim Schlachten sind die Vorschriften die vergangenen Jahrzehnte massiv gestiegen und die Kreisverwaltungen fordern diese Vorgaben restriktiv ein. Herr Albrecht sieht es auch kritisch, dass die staatlichen landwirtschaftlichen Fachberater aufgrund der knappen Ressourcen nicht hinreichend die Wildhalter und Kreisverwaltungsbehörden bei praktischen Fragen unterstützen können.
 
Herr Dr. Leopold Herz, Mitglied des bayerischen Landtags und Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ging in seinem Grußwort auf das aktuelle Volksbegehren zum Artenschutz ein. Er positioniert sich klar als Nicht-Befürworter des Volksbegehren, da die geforderten Gesetzesänderungen nur einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichtet sind und nicht, wie aus seiner Sicht notwendig, den Artenschutz vollumfänglich auch z. B. bei Privatleuten und Kommunen einfordern. Zudem sieht er viele Vorschläge im Volksbegehren als nicht in der Praxis umsetzbar.
 
In seinem Grußwort geht Herr Herz auch auf die Wolfsproblematik ein. In der Heimatgemeinde von Leopold Herz wurde letztes Jahr Kälber von einem Wolf gerissen.
 
Der Landesvorsitzende Max Weichenrieder knüpft in seinem Bericht direkt beim Wolf an. Nach Ansicht von Herrn Weichenrieder gehört der Wolf im Jagdrecht aufgenommen. Nur so, lässt sich die Wolfpopulation im Griff bekommen. Wölfe haben Territorien von bis zu 50 km. Bei diesen Entfernungen sind übergriffe nur schwer einem Wolf zuzuordnen.  Lediglich Jägern ist es möglich, Problemwölfe zu erkennen und geeignet zu handeln. Bei der aktuellen Rechtslage, bei Notwehr gegen einen Wolf handeln zu können, aber zusehen zu müssen, wie ein Wolf die eigenen Tiere angreift, sieht Herr Weichenrieder dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die Beweispflicht des Tierhaltes bei einem Wolfsübergriff stellt sich zudem als Problem für die Wildhalter darf.
 
Herr Dr. Werder, Veterinärdirektor bei der Regierung von Schwaben erklärt in seinem Referat sehr anschaulich mit vielen Bildern aus der Praxis, wie Schlachtstätten ausgestattet sein sollen. Dabei erläutert er, dass nicht immer die teuersten Einrichtungen für kleine Betriebe notwendig sind. Man kann durchaus auch kostengünstige Lösungen wählen, die ein hygienisches Arbeiten ermöglichen. Darunter fallen einfache Stiefelwaschanlagen, die zwischen ein- und zweihundert Euro erworben werden können oder berührungsloser Wasserhähne, die aufgrund der geformten Bedienelemente mit den Ellenbogen oder mit dem Knie betätigt werden können. Ein Messersterilisator bringt einige Vorteile, da mit einem Messer gearbeitet werden kann und das zweite derweil sterilisiert wird (zwei-Messer-Methode). Somit steht ständig ein steriles Messer zur Verfügung.
 
Besonders anschaulich, war ein Film eines Schlachtvorgangs mittels Kugelschuss, den Herr Dr. Werder abspielte. Im Film konnten die einzelnen Schritte des Schlachtvorganges detailliert betrachtet werden. Nach dem Kugelschuss muss der einwandfreie Tot des Tieres festgestellt werden.  Dieser ist daran zu erkennen, dass die Augen keine Reaktion mehr zeigen z. B. durch das Berühren eines Auges. Das Bewegen der Läufe ist dabei ohne Belang, da die Muskeln oftmals, trotz eingetretenem Tot des Tieres, noch Reaktionen zeigen.
 
Beim Entbluten weist der Veterinär auf die Verwendung von zwei Messern hin. Mit dem einen Messer wird die Decke auf Höhe Brustkorb, nach dem Trägeransatz geöffnet, mit dem zweiten Messer erfolgt der Entblutungsstich. Dadurch kann keine Kontamination über die Außenseite der Decke in den Schlachtkörper geschehen. Für den Transport der Messer ins Gehege empfiehlt der Veterinär einen sterilen kleinen Kunststoffkoffer. Der Messerwechsel (unrein/rein) soll auch hinterher beim Abziehen und Ausnehmen zur Anwendung kommen. Wird das Abziehen vor dem Ausnehmen durchgeführt, verringert sich die Verunreinigungsgefahr von der Decke ins Innere des Schlachtkörpers erheblich.
 
Frau Dr. Domes, Zuständig für Schafe und Wild beim Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. ging bei Ihrem Vortrag auf die Blauzungenkrankheit und auf die Erkrankung  des Wild mit Parasiten ein.
 
Die Blauzungenkrankheit ist mittlerweile, kommende von Ungarn, Österreich, über Frankreich auch in Baden Württemberg aufgetreten. Übertragen wird die Blauzungenkrankheit von der Gnitze, der heimischen blutsaugenden Mücke. Es gibt von der Blauzungenkrankheit 24 verschiedene Serotypen. In Deutschland ist aktuell der Serotyp 8 aufgetreten. Tritt die Krankheit auf, wird von den Behörden für mehrere Jahre ein Sperrgebiet von 150 km um den Standort ausgerufen. Das aktuelle Sperrgebiet umfasst einige Teile von Bayern und weitläufig den Regierungsbezirk Schwaben. Symptome der Krankheit sind Entzündungen an den Kopfschleimhäuten und teilweise der Euterzitzen. Manchmal tritt eine Blaufärbung der Zunge auf, wovon die Krankheit ihren Namen hat. Hirsche lassen sich in der Regel – ohne Fanganlage – nicht impfen. Innerhalb des Sperrgebietes ist ein Transport anzeigenpflichtig. Dabei muss der Tierhalter die Unauffälligkeit der Tiere bestätigen. Sollen Tiere von der Sperrzone nach draußen transportiert werden, sind die Tiere auf die Krankheit zu testen.  Dazu ist ca. 2 Tage vor dem Transport eine Blutprobe dem Tier zu entnehmen und durch ein Labor zu untersuchen. Steht keine Fangeinrichtung zur Verfügung, ist das Tier ggfs. für die Blutentnahme zu betäuben.
 
Frau Dr. Domes erläutert in Ihrem Referat auch die am häufigsten vorkommenden Parasiten beim Gehegewild. Die Tierärztin geht dabei auf die Lungenwürmer, auf Magen-Darmwürmer und auf  Leberegel ein. Der Leberegel braucht zum übertragen die Zwegschlammschnecke als Zwischenwirt. Begünstigt wird die Ausbreitung von Leberegel durch feuchte Wiesen. Es reichen allerdings auch schon durch Traktorräder verursachte Furchen, in denen Wasser stehen bleibt.
 
Die Tierärztin empfiehlt, dass man regelmäßig Kotproben untersuchen lässt. Über diese Proben lässt sich ein Parasitenbefall (Art und Menge) feststellen und notwendige Entwurmungsmittel darauf abstimmen. Der Tiergesundheitsdienst (TGD) übernimmt die Untersuchung von Kotproben dienstleistend. Diese müssen frisch im Gehege gesammelt werden und gut verschlossen, mit einem Untersuchungsauftrag an den TGD versandt werden. Man sollte pro Gruppe und idealerweise getrennt für Kälber und Alttiere eine Sammelprobe nehmen. Idealerweise eignet sich für Jungtiere ein Kälberschlupf, der die Tiere separiert. Auf die Frage, ob auch Karotten zur Entwurmung beitragen, erläutert Frau Dr. Domes, dass homöopathische Mittel durchaus zur Tiergesundheit beitragen. Tritt allerdings ein Parasitenbefall auf, kommt man in der Regel um eine Arzneimittel nicht umher.  
 
Herr Zettler, Fachberater vom Amt für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung  geht in seinem Vortrag auf das neue Verpackungsgesetz ein. Seit 2019 besteht bei einem gewerbsmäßigen Verkauf die Pflicht, dass man sich bei der Abgabe von Verkaufsverpackungen unter www.verpackungsregister.de registrieren lässt und an einem Rücknahmesystem lizensiert. Diese Pflicht betrifft auch Landwirte, die Fleischverkauf verkaufen direkt an Endkunden verkaufen.
 
Als weiteres Thema geht Herr Zettler auf die Ausgleichszulage im Zuge des Mehrfachantrags in Bayern ein. Die benachteiligten Gebiete wurden mit neuen Kriterien bewertet. Ab diesem Jahr wird zwischen Berggebieten, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten unterschieden. Dadurch fallen zum Teil bisher benachteiligte Gebiete nicht mehr in die Zulage und andere Gebiete wurden neu als benachteiligt aufgenommen.  Über das  integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) kann eingesehen werden, ob ein Grundstück als benachteiligtes Gebiet ausgewiesen ist.
 
Walter Albrecht stellt in seinem Aktivitätenbericht die zurückliegenden Veranstaltungen vor.  Ein reger Austausch erfolgte mit Ämtern und politischen Entscheidungsträgern. Es fand Anfang 2018 ein Termin beim Veterinärdirektor Herrn Dr. Werder bei der Regierung von Schwaben über die Vorschriften zur Fleischhygiene und EU-Schlachthausanforderungen statt. Der Bundestagsabgeordnete Herr Dr. Nüßlein (CSU) besuchte die Wildhalter zum Austausch bei einem Wildhalterstammtisch. Und auch in diesem Jahr fand bereits schon ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Haubrich (Bündnis 90/Die Grünen) statt. Des Weiteren wurden letztes Jahr zahlreiche Informations- und Geselligkeitsveranstaltungen statt. Dazu zählen die Stammtische bei Edwin Sommer und Paul Brenner, sowie eine Exkursion über Schlachthausausstattungen  bei der Fa. Sailer in Ulm und ein Probeschießen von Schusswaffen mit Schalldämpfern in Biberbach. Abgerundet wurden die Veranstaltungen durch die zweitägige Ausflugsfahrt nach Neuhütten in den unterfränkischen Landkreis Main-Spessart.
 
Für dieses Jahr sind auch wieder einige Veranstaltungen geplant. Neben Stammtischen, ist Herr Albrecht aktuell an der Planung eines Seminars über das Schlachten und Vermarkten von Gehegewild. Und traditionell soll es im Herbst wieder einen Ausflug geben.
 
 
Quelle: Walter Albrecht