18.08.2008

Entwurf vorgelegt

"Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts"

Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde Anfang Juli 2008 der Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts zur Stellungnahme versandt.

© joujou / pixelio.de
Es handelt sich um Regelungen, die in Abweichung der bisherigen EU-Regelungen traditionelle Methoden der Produktion, der Verarbeitung und  des Vertriebs berücksichtigen sollen, sowie Betrieben mit geringem Produktionsvolumen oder in schwieriger geografischer Lage Erleichterungen ermöglichen sollen.
 
Für die Gehegewildhalter sind die so wichtigen Fragen der Ausnahmen von den Farmwildschlachtungen, die Beschau in der Decke und die Sachkunde als "kundige Person" betroffen.
 
Der Verband begrüßt die Erleichterungen. Es gilt aber noch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Erleichterungen  zu verbessern und über die gesetzgeberischen Hürden in Deuschland und Brüssel zu bringen. Der Landesverband schaltet sich in die Beratungen auf Landes- und Bundesebene ein.  
 
 Datum  
Inhalt 
Bezeichnung 
KB 
18.08.2008
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen
Lebensmittelhygienerechts
Entwurf-Änderungen-
EU-Verordnung.pdf
93 
18.08.2008
Vorblatt Anlage 1 
21 
18.08.2008
Begründung Anlage 2 
118 

Wer zu dem Verordnungsentwurf Anmerkungen hat, möchte diese bitte bis Ende August über das Kontaktformular mitteilen.