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Leider werden die lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Bezug auf frei
lebendes Wild derzeit noch nicht in Form eines Merkblattes oder eines Leitfadens
abgebildet.
Die Möglichkeiten für den Umgang mit Wild aus lebensmittelrechtlicher Sicht
können Sie aber der Präsentation zur Schulung
„Kundige Person“ entnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, Abt. Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, stellt den
Mitgliedern des Landesverbandes freundlicherweise diese Präsentationsunterlage
zum EU-Lebensmittelrecht zur Verfügung .
Werden Sie Mitglied im Landesverband bayerischer landwirtschaftlicher
Wildhalter - Informationen zum Verband und Beitrittsmöglichkeiten finden Sie
hier.