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23.04.2019
Regionalversammlung in Schwaben
Am 11.04.2019 lud der Regionalverband Schwaben zur Regionalversammlung ins Klosterbräuhaus Ursberg ein.
Der Einladung von Benedikt Spieler und Walter Albrecht sind
zur diesjährigen Versammlung des Regionalverbands Schwaben knapp 50
Wildhalterinnen und Wildhalter ins Klosterbräuhaus Ursberg gefolgt. Neben den
Wildhaltern konnte Herr Spieler auch einige Vertreter aus Politik, Behörden und
assoziierten Verbänden begrüßen.
Untermahlt wurde die Veranstaltung vom Autenrieder
Jagdbläserchor, der für eine angemessene musikalische Umrahmung sorgte.
In einem kurzen Begrüßungsstatement erörterte der stellv.
Bezirksvorsitzende Walter Albrecht Licht und Schatten der Wildhaltung. Die
landwirtschaftliche Hirschzucht erfüllt durch seine ganzjährige Freilandhaltung
die Wünsche der Verbraucher nach Naturnähe und Tierschutz vollumfassend. Ein
Großteil der Wildhalter richtet sich aufgrund des Kulturlandschaftsprogramms
sogar am ökologischen Landbau aus. Wildfleisch aus regionalen Gehegen erlangt
bei den Verbrauchern deshalb große Beliebtheit. Allerdings nehmen die Auflagen
und die Bürokratie bei der Wildhaltung stetig zu. Beim Schlachten sind die
Vorschriften die vergangenen Jahrzehnte massiv gestiegen und die
Kreisverwaltungen fordern diese Vorgaben restriktiv ein. Herr Albrecht sieht es
auch kritisch, dass die staatlichen landwirtschaftlichen Fachberater aufgrund
der knappen Ressourcen nicht hinreichend die Wildhalter und
Kreisverwaltungsbehörden bei praktischen Fragen unterstützen können.
Herr Dr. Leopold Herz, Mitglied des bayerischen Landtags und
Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ging in
seinem Grußwort auf das aktuelle Volksbegehren zum Artenschutz ein. Er
positioniert sich klar als Nicht-Befürworter des Volksbegehren, da die
geforderten Gesetzesänderungen nur einseitig auf die Landwirtschaft
ausgerichtet sind und nicht, wie aus seiner Sicht notwendig, den Artenschutz
vollumfänglich auch z. B. bei Privatleuten und Kommunen einfordern. Zudem sieht
er viele Vorschläge im Volksbegehren als nicht in der Praxis umsetzbar.
In seinem Grußwort geht Herr Herz auch auf die
Wolfsproblematik ein. In der Heimatgemeinde von Leopold Herz wurde letztes Jahr
Kälber von einem Wolf gerissen.
Der Landesvorsitzende Max Weichenrieder knüpft in seinem
Bericht direkt beim Wolf an. Nach Ansicht von Herrn Weichenrieder gehört der
Wolf im Jagdrecht aufgenommen. Nur so, lässt sich die Wolfpopulation im Griff
bekommen. Wölfe haben Territorien von bis zu 50 km. Bei diesen Entfernungen
sind übergriffe nur schwer einem Wolf zuzuordnen. Lediglich Jägern ist es möglich, Problemwölfe
zu erkennen und geeignet zu handeln. Bei der aktuellen Rechtslage, bei Notwehr
gegen einen Wolf handeln zu können, aber zusehen zu müssen, wie ein Wolf die
eigenen Tiere angreift, sieht Herr Weichenrieder dringenden Handlungsbedarf des
Gesetzgebers. Die Beweispflicht des Tierhaltes bei einem Wolfsübergriff stellt
sich zudem als Problem für die Wildhalter darf.
Herr Dr. Werder, Veterinärdirektor bei der Regierung von
Schwaben erklärt in seinem Referat sehr anschaulich mit vielen Bildern aus der
Praxis, wie Schlachtstätten ausgestattet sein sollen. Dabei erläutert er, dass
nicht immer die teuersten Einrichtungen für kleine Betriebe notwendig sind. Man
kann durchaus auch kostengünstige Lösungen wählen, die ein hygienisches
Arbeiten ermöglichen. Darunter fallen einfache Stiefelwaschanlagen, die
zwischen ein- und zweihundert Euro erworben werden können oder berührungsloser
Wasserhähne, die aufgrund der geformten Bedienelemente mit den Ellenbogen oder
mit dem Knie betätigt werden können. Ein Messersterilisator bringt einige
Vorteile, da mit einem Messer gearbeitet werden kann und das zweite derweil
sterilisiert wird (zwei-Messer-Methode). Somit steht ständig ein steriles
Messer zur Verfügung.
Besonders anschaulich, war ein Film eines Schlachtvorgangs
mittels Kugelschuss, den Herr Dr. Werder abspielte. Im Film konnten die einzelnen
Schritte des Schlachtvorganges detailliert betrachtet werden. Nach dem
Kugelschuss muss der einwandfreie Tot des Tieres festgestellt werden. Dieser ist daran zu erkennen, dass die Augen
keine Reaktion mehr zeigen z. B. durch das Berühren eines Auges. Das Bewegen
der Läufe ist dabei ohne Belang, da die Muskeln oftmals, trotz eingetretenem
Tot des Tieres, noch Reaktionen zeigen.
Beim Entbluten weist der Veterinär auf die Verwendung von
zwei Messern hin. Mit dem einen Messer wird die Decke auf Höhe Brustkorb, nach
dem Trägeransatz geöffnet, mit dem zweiten Messer erfolgt der Entblutungsstich.
Dadurch kann keine Kontamination über die Außenseite der Decke in den
Schlachtkörper geschehen. Für den Transport der Messer ins Gehege empfiehlt der
Veterinär einen sterilen kleinen Kunststoffkoffer. Der Messerwechsel
(unrein/rein) soll auch hinterher beim Abziehen und Ausnehmen zur Anwendung
kommen. Wird das Abziehen vor dem Ausnehmen durchgeführt, verringert sich die
Verunreinigungsgefahr von der Decke ins Innere des Schlachtkörpers erheblich.
Frau Dr. Domes, Zuständig für Schafe und Wild beim
Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. ging bei Ihrem Vortrag auf die
Blauzungenkrankheit und auf die Erkrankung
des Wild mit Parasiten ein.
Die Blauzungenkrankheit ist mittlerweile, kommende von Ungarn,
Österreich, über Frankreich auch in Baden Württemberg aufgetreten. Übertragen
wird die Blauzungenkrankheit von der Gnitze, der heimischen blutsaugenden Mücke.
Es gibt von der Blauzungenkrankheit 24 verschiedene Serotypen. In Deutschland
ist aktuell der Serotyp 8 aufgetreten. Tritt die Krankheit auf, wird von den
Behörden für mehrere Jahre ein Sperrgebiet von 150 km um den Standort
ausgerufen. Das aktuelle Sperrgebiet umfasst einige Teile von Bayern und weitläufig
den Regierungsbezirk Schwaben. Symptome der Krankheit sind Entzündungen an den
Kopfschleimhäuten und teilweise der Euterzitzen. Manchmal tritt eine
Blaufärbung der Zunge auf, wovon die Krankheit ihren Namen hat. Hirsche lassen
sich in der Regel – ohne Fanganlage – nicht impfen. Innerhalb des Sperrgebietes
ist ein Transport anzeigenpflichtig. Dabei muss der Tierhalter die
Unauffälligkeit der Tiere bestätigen. Sollen Tiere von der Sperrzone nach
draußen transportiert werden, sind die Tiere auf die Krankheit zu testen. Dazu ist ca. 2 Tage vor dem Transport eine
Blutprobe dem Tier zu entnehmen und durch ein Labor zu untersuchen. Steht keine
Fangeinrichtung zur Verfügung, ist das Tier ggfs. für die Blutentnahme zu
betäuben.
Frau Dr. Domes erläutert in Ihrem Referat auch die am
häufigsten vorkommenden Parasiten beim Gehegewild. Die Tierärztin geht dabei
auf die Lungenwürmer, auf Magen-Darmwürmer und auf Leberegel ein. Der Leberegel braucht zum
übertragen die Zwegschlammschnecke als Zwischenwirt. Begünstigt wird die
Ausbreitung von Leberegel durch feuchte Wiesen. Es reichen allerdings auch
schon durch Traktorräder verursachte Furchen, in denen Wasser stehen bleibt.
Die Tierärztin empfiehlt, dass man regelmäßig Kotproben untersuchen
lässt. Über diese Proben lässt sich ein Parasitenbefall (Art und Menge)
feststellen und notwendige Entwurmungsmittel darauf abstimmen. Der
Tiergesundheitsdienst (TGD) übernimmt die Untersuchung von Kotproben
dienstleistend. Diese müssen frisch im Gehege gesammelt werden und gut verschlossen,
mit einem Untersuchungsauftrag an den TGD versandt werden. Man sollte pro
Gruppe und idealerweise getrennt für Kälber und Alttiere eine Sammelprobe
nehmen. Idealerweise eignet sich für Jungtiere ein Kälberschlupf, der die Tiere
separiert. Auf die Frage, ob auch Karotten zur Entwurmung beitragen, erläutert
Frau Dr. Domes, dass homöopathische Mittel durchaus zur Tiergesundheit
beitragen. Tritt allerdings ein Parasitenbefall auf, kommt man in der Regel um
eine Arzneimittel nicht umher.
Herr Zettler, Fachberater vom Amt für Landwirtschaft,
Forsten und Ernährung geht in seinem
Vortrag auf das neue Verpackungsgesetz ein. Seit 2019 besteht bei einem
gewerbsmäßigen Verkauf die Pflicht, dass man sich bei der Abgabe von
Verkaufsverpackungen unter www.verpackungsregister.de registrieren lässt und an
einem Rücknahmesystem lizensiert. Diese Pflicht betrifft auch Landwirte, die
Fleischverkauf verkaufen direkt an Endkunden verkaufen.
Als weiteres Thema geht Herr Zettler auf die Ausgleichszulage
im Zuge des Mehrfachantrags in Bayern ein. Die benachteiligten Gebiete wurden mit
neuen Kriterien bewertet. Ab diesem Jahr wird zwischen Berggebieten, aus
erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und aus anderen
spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten unterschieden. Dadurch fallen zum
Teil bisher benachteiligte Gebiete nicht mehr in die Zulage und andere Gebiete
wurden neu als benachteiligt aufgenommen.
Über das integrierte Bayerische
Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) kann eingesehen werden, ob ein
Grundstück als benachteiligtes Gebiet ausgewiesen ist.
Walter Albrecht stellt in seinem Aktivitätenbericht die
zurückliegenden Veranstaltungen vor. Ein
reger Austausch erfolgte mit Ämtern und politischen Entscheidungsträgern. Es
fand Anfang 2018 ein Termin beim Veterinärdirektor Herrn Dr. Werder bei der
Regierung von Schwaben über die Vorschriften zur Fleischhygiene und
EU-Schlachthausanforderungen statt. Der Bundestagsabgeordnete Herr Dr. Nüßlein
(CSU) besuchte die Wildhalter zum Austausch bei einem Wildhalterstammtisch. Und
auch in diesem Jahr fand bereits schon ein Gespräch mit der
Landtagsabgeordneten Haubrich (Bündnis 90/Die Grünen) statt. Des Weiteren
wurden letztes Jahr zahlreiche Informations- und Geselligkeitsveranstaltungen
statt. Dazu zählen die Stammtische bei Edwin Sommer und Paul Brenner, sowie
eine Exkursion über Schlachthausausstattungen bei der Fa. Sailer in Ulm und ein
Probeschießen von Schusswaffen mit Schalldämpfern in Biberbach. Abgerundet
wurden die Veranstaltungen durch die zweitägige Ausflugsfahrt nach Neuhütten in
den unterfränkischen Landkreis Main-Spessart.
Für dieses Jahr sind auch wieder einige Veranstaltungen
geplant. Neben Stammtischen, ist Herr Albrecht aktuell an der Planung eines
Seminars über das Schlachten und Vermarkten von Gehegewild. Und traditionell
soll es im Herbst wieder einen Ausflug geben.
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