06.04.2020

Corona - Informationen für Wildhalter

 
Der Freistaat Bayern hat wegen der Ausbreitung des Corona-Virus Ausgangsbeschränkungen erlassen, die aktuell bis einschließlich 19. April 2020 gelten.
 
Nachfolgend haben wir die Regeln für die Wildhalter zusammengetragen:  
 
a) Nach der erlassenen Allgemeinverfügung ist das Verlassen von Wohnungen nur mit triftigem Grund möglich. Zu den triftigen Gründen zählen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und das Versorgungen von Tieren.
 
Zu den erforderlichen Tätigkeiten in der Landwirtschaft gehört
  • die Versorgung der Tiere
  • die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen (Wiesen und Weiden, Ackerland) und
  • der dafür notwendige Transport (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel, Tiere).  
Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind einzuhalten.  
 
b)  Die Staatsregierung  hat in einer Positivliste aufgeführt, welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen. Diese Liste ermöglicht, dass Direktvermarktung, Hofläden und Bauernmärkte unter Beachtung der Abstands- und Infektionsschutzmaßnahen betrieben werden können. Ebenso darf der Agrarhandel geöffnet bleiben.
 
c)  Folgende Maßnahmen tragen erheblich dem Infektionsschutz bei:
  • Abstand halten (mindestens 1,5 m zwischen zwei Personen)
  • auf Händeschütteln verzichten
  • möglichst oft die Hände mit Wasser und Seife waschen
  • regelmäßiges Lüften von Räumen
  • bei Symptomen wie Husten oder Fieber zu Hause zu bleiben
  • Husten und Niesen nur in die Armbeuge, nicht in die Hände
  • Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden
 
Nach der Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann das Corona-Virus nicht von Nutztieren z. B. durch den Kontakt mit den Tieren oder den Verzehr des Fleisches auf Menschen und umgekehrt übertragen werden. Damit gibt es keine Handelseinschränkungen.
 
Erkrankt eine Person an Corona, muss diese unverzüglich in Quarantäne. Eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist notwendig. Das Versorgen der Tiere ist weiterhin möglich. Allerdings darf dabei kein Kontakt mit anderen Personen stattfinden.
 
Weitere Infos erhalten Sie vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus  
 
Stand 06.04.2020   Quelle Walter Albrecht